Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay
Die vorzeitige Beendigung einer Auktion auf eBay bedarf nach den eBay-AGB immer eines berechtigten Grunds. Die an die AGB anknüpfenden erläuternden Hinweise stehen hierzu nach Ansicht des BGH (Urt. v. 10.12.2014 – VIII ZR 90/14) nicht im Widerspruch, sondern regeln die Abwicklung einer berechtigten Beendigung. Das Fernabsatzrecht erfasst nur Verträge, an denen ein Unternehmer auf Seiten des Lieferanten und ein Verbraucher auf Seiten des Abnehmers beteiligt sind.
Der Verkäufer bot im Rahmen einer Auktion über die Plattform eBay ein Stromaggregat zu einem Startpreis von 1 € mit einer Laufzeit von zehn Tagen an. Der Käufer nahm das Angebot als einziger Bieter zum Startpreis an. Im Anschluss beendete der Verkäufer die Auktion vorzeitig. Die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen eBay-AGB enthielten widersprüchliche bzw. zumindest unklare Regelungen und Hinweise zur Möglichkeit einer vorzeitigen Angebotsbeendigung. Der Käufer zahlte den Preis von 1 € und verlangte Schadensersatz in Höhe des Werts des Aggregats von 8.500 €, nachdem der Verkäufer dieses zwischenzeitlich anderweitig veräußert hatte.
Anders als die Vorinstanz bejahte das OLG Nürnberg das Zustandekommen eines Kaufvertrags und sprach dem Käufer den Schadensersatzanspruch zu. Diese Beurteilung bestätigte der BGH.
Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2015, S. 84.
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