Abhängig von der Gesellschaftsform (etwa GmbH, AG, KG, UG) bestehen unterschiedliche Anforderungen an das Gründungsverfahren und die dazu zu erstellenden Dokumente. Dies sollte ebenso professionell begleitet werden wie die Wahl der am besten geeigneten Gesellschaftsform.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie Verfahrensfragen der Gesellschaft. Da der Vertrag beim Handelsregister einsehbar ist, schließen die Gesellschafter häufig ergänzend noch eine nicht beim Register zu hinterlegende Gesellschaftervereinbarung mit den vertraulichen Interna.
In der Gesellschafterversammlung, der alle Gesellschafter angehören, werden die grundlegenden Entscheidungen (z.B. Bestellung von Organen, Liquidation) gefasst. Über den Gesellschaftsvertrag können beliebige Geschäftsführungsmaßnahmen von der Zustimmung der Gesellschafterversammlung abhängig gemacht werden.
Die Gesellschafterversammlung trifft ihre Entscheidungen durch Beschlüsse, deren Wirksamkeit vor allem von der Einhaltung der dafür maßgeblichen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages abhängt.
Auch nach der Gründung ist eine Beteiligung an einer Gesellschaft noch möglich, indem beispielsweise Geschäftsanteile (GmbH), Aktien (AG), Kommanditanteile (KG) erworben werden. Verkauft ein Gesellschafter seine gesamte Beteiligung an einer Gesellschaft, scheidet er aus der Gesellschaft aus.
Für Großprojekte im Anlagenbau oder Finanzsektor schließen sich häufig mehrere Unternehmen zu einer Projektgemeinschaft zusammen, um verschiedene Leistungen zu bündeln und/oder das Risiko zu teilen. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine gewissenhafte, interessenorientierte Vertragsgestaltung unerlässlich.
Gründung und Verträge – Gesellschaftsrecht
Im Gründungsstadium wie auch in der weiteren Entwicklung einer Gesellschaft sollten deren rechtliche Strukturen durchdacht angelegt und dem jeweiligen Geschäftskonzept angepasst werden. Dies ist sinnvoll, um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten und – etwa im Falle eines Gesellschafterwechsels – Mechanismen zu haben, die der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft angemessen sind. Je klarer und transparenter die Regelungen des Gesellschaftsvertrages oder begleitender Gesellschaftervereinbarungen sind, desto größer sind die Chancen, dass sich konfliktträchtige Situationen ohne ausufernde, kostspielige Prozesse regeln lassen.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung ist aber nicht nur bei Gesellschaftsgründungen wesentlich, sondern ebenso im weiteren Verlauf. Dies betrifft die Gesellschafterebene (z.B. Verkauf von Geschäftsanteilen, Kapitalerhöhung) in gleicher Weise wie die Geschäftsführungsebene (z.B. Akquisition von Gesellschaften, Gründung von Tochtergesellschaften).
Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.
So verstehen wir Beratung.
Transparenzregister-Pflicht ernst nehmen
Transparenzregister: gesetzliche Pflicht
In Anbetracht der auslaufenden Übergangsfrist für AGs und KGaAs wollen wir nochmals an die gesetzliche Pflicht zur Meldung zum Transparenzregister aufmerksam machen. Die Transparenzregister Pflicht betrifft nahezu alle Gesellschaften und Vereine, wobei bereits im Vereinsregister eingetragene Vereine