Das Investment Agreement (Beteiligungsvertrag) stellt die Grundlage des Investments dar und regelt die wichtigsten Rahmenbedingungen wie Umfang und Dauer der Beteiligung, Stimmrechte, Gewinn- und Exit-Beteiligung. Zur Umsetzung des Beteiligungsvorhabens sind hiernach weitere rechtliche Schritte erforderlich (z.B. Kapitalerhöhung, Anteilsverkauf).
Das Shareholder Agreement (Gesellschaftervereinbarung) regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Im Gegensatz zur Satzung ist das Shareholder Agreement nicht öffentlich, weshalb insbesondere die finanziellen Regelungen und Sonderrechte (Tag-/Drag-Along, Erlös-Präferenzen) hierin geregelt werden.
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen an ein Unternehmen, welches in einem festgelegten Zeitfenster in eine Beteiligung an diesem Unternehmen umgewandelt werden kann. Es ist bei kurzfristig hohem Kapitalbedarf sinnvoll, wenn am Kapitalmarkt eine Finanzierung nicht oder nur unter unattraktiven Bedingungen möglich ist.
Dieser Begriff umschreibt den gesamten Bereich der Unternehmensfusionen (Merger) und Unternehmensbeteiligungen, wozu auch Übernahmen, Betriebsübergänge und Umstrukturierungen gehören. Häufig beginnen solche Transaktionen mit einem Letter of Intent (LOI) bzw. einem Memorandum of Understanding (MoU) und einer Due Diligence.
Die Beteiligung von Mitarbeitern am unternehmerischen Erfolg bzw. am Unternehmen erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit, um Mitarbeiter mittel- bis langfristig an ein Unternehmen zu binden. Häufig greifen Startups hierauf als zusätzliches Incentive zurück, wenn sie sich nicht in der Lage sehen, wichtige Mitarbeiter mit finanziellen Mitteln zu halten.
Eine Due Diligence (DD) stellt eine Prüfung sämtlicher transaktionsrelevanter Unterlagen eines Unternehmens dar, um Schwachstellen und Risiken identifizieren und im Falle der weiteren Verkaufsverhandlungen bei der Kaufpreisfindung berücksichtigen zu können.
Im deutschsprachigen Raum ist der Letter of Intent (LOI) auch als Absichtserklärung bekannt, welche ein in Aussicht genommenes Vorhaben dokumentieren und die weiteren Schritte definieren soll. In der Regel können sich beide/alle Vertragspartner in diesem Stadium von dem Vorhaben wieder Abstand nehmen.
Im deutschsprachigen Raum ist der Memorandum of Understanding (MoU) auch als Absichtserklärung bekannt, welche ein in Aussicht genommenes Vorhaben dokumentieren und die weiteren Schritte definieren soll. In der Regel können sich beide/alle Vertragspartner in diesem Stadium von dem Vorhaben wieder Abstand nehmen.
Über Fonds bereitgestelltes Beteiligungskapital – Venture Capital
Vor allem in der Gründer- bzw. Startup-Szene ist Private Equity bzw. Venture Capital, also von Privatpersonen, Unternehmen oder Fonds bereitgestelltes Beteiligungskapital, ein zunehmend häufiger genutztes Mittel zur Wachstumsförderung von zumeist jungen Unternehmen in frühen Wachstumsphasen (Seed-Stage, Early Stage, Expansion Stage). In der Regel wird einem Unternehmen Risikokapital gegen Gewährung von Gesellschafterrechten bereit gestellt. Auch wenn beide Seiten die Hoffnung auf Wachstum und damit Wertsteigerung ihrer Beteiligungen vereint, liegt dennoch auf der Hand, dass die Interessen bei der Umsetzung der unternehmerischen Pläne durchaus unterschiedlich gelagert sein können.
Sowohl für den Investor als auch für das Unternehmen und seine Gründer geht es in solchen Fällen darum, ihre Position weitestmöglich abzusichern. Die Gründer wollen ihre Handlungsfreiheiten erhalten, während der Investor sich mit seinem Kapital neben einer Beteiligung auch ein gewisses Maß an Kontrolle erkaufen will. Wenn Venture Capital eingesetzt wird, hat der Investor zudem sehr konkrete Vorstellungen, mit welchem Faktor er seine Beteiligung nach einem gewissen Zeitablauf im Rahmen seines Exit wieder veräußern will.
Eine Vertragsgestaltung, die den individuellen Interessen hinreichend Rechnung trägt, kann durch klare Regelungen spätere Streitigkeiten vermeiden, die nicht selten das Startup blockieren und ein dynamisches Agieren verhindern.
Aus Erfahrung kennen wir beide Seiten und können entsprechend beraten.
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So verstehen wir Beratung.
Transparenzregister-Pflicht ernst nehmen
Transparenzregister: gesetzliche Pflicht
In Anbetracht der auslaufenden Übergangsfrist für AGs und KGaAs wollen wir nochmals an die gesetzliche Pflicht zur Meldung zum Transparenzregister aufmerksam machen. Die Transparenzregister Pflicht betrifft nahezu alle Gesellschaften und Vereine, wobei bereits im Vereinsregister eingetragene Vereine
Steuerpflicht bei sukzessivem Verkauf einer Sammlung auf eBay
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Widersprüche zwischen elektronischer Handelsregisteranmeldung und XML-Datei
wie schriftliche Erklärungen auszulegen.