Fernabsatzrecht im Online-Handel
Mit Zunahme des Online-Handels gewinnt der Fernabsatz, bei dem es zu keinem direkten Kontakt zwischen Verkäufer und (privatem) Käufer (Verbraucher) kommt, immer mehr an Bedeutung. In gleicher Weise unterfallen aber auch Vertragsschlüsse über das Telefon bzw. andere Kommunikationsmittel den besonderen Regelungen des Fernabsatzrechts.
Aufgrund des fehlenden persönlichen Kontaktes zwischen Verkäufer und Verbraucher verlangt das Fernabsatzrecht eine hinreichende Aufklärung des Verbrauchers über die Identität des Verkäufers in Form gewisser Informationspflichten. Weiterhin gewährt das Fernabsatzrecht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht, um ihm die Gelegenheit zu geben, die bestellte Ware zunächst in Augenschein zu nehmen.
Gerade bei der Belehrung über das Widerrufsrecht werden vielfach Fehler gemacht, welche die übliche Befristung von 2 Wochen auf über 1 Jahr ausdehnt. In dieser Zeit muss der Verkäufer jederzeit mit einer Rückgabe der Kaufsache und einer Rückerstattung des Kaufpreises rechnen. In Fällen, in denen nach Vertragsschluss die Leistung unmittelbar abgerufen werden soll (z.B. Download digitaler Inhalte), kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn eine entsprechende Aufklärung des Verbrauchers stattgefunden hat.
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Transparenzregister-Pflicht ernst nehmen
Transparenzregister: gesetzliche Pflicht
In Anbetracht der auslaufenden Übergangsfrist für AGs und KGaAs wollen wir nochmals an die gesetzliche Pflicht zur Meldung zum Transparenzregister aufmerksam machen. Die Transparenzregister Pflicht betrifft nahezu alle Gesellschaften und Vereine, wobei bereits im Vereinsregister eingetragene Vereine
Rechtliche Auswirkungen des Coronavirus in Deutschland
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Rechtlich stellt sich ob der Lieferausfälle aus China die Frage, wer in welchem Umfang für die eingetretene Unmöglichkeit der Leistung haftet, wenn deutsche oder europäische Unternehmen ihrerseits ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Vertragspartnern nicht mehr nachkommen können.
DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“
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Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung
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Widersprüche zwischen elektronischer Handelsregisteranmeldung und XML-Datei
wie schriftliche Erklärungen auszulegen.