Scrum – Agile Softwareentwicklung
Zahlreiche Unternehmen sind auf maßgeschneiderte Softwareprodukte angewiesen, um ihre Dienstleistungen optimal anbieten und durchführen zu können. Die genauen Anforderungen an das Produkt und die endgültige Struktur der zu entwickelnden Software stehen zu Beginn oftmals nicht genau fest und machen daher im Laufe des Entwicklungsprozesses – abhängig von der Individualität und Komplexität des Produkts – zahlreiche Änderungen und Anpassungen erforderlich.
Es bietet sich also an, den Auftraggeber von Beginn an eng in die Entwicklung der Software einzubeziehen, um neue Aspekte unmittelbar in die Ausführung einfließen lassen zu können und damit Zeit und in der Folge auch Kosten zu sparen. Innerhalb dieser agilen Softwareentwicklung wird von den Vertragsparteien immer häufiger auf das sog. „Scrum-Verfahren“ zurückgegriffen. Dieses noch relative junge Verfahrensmodell legt den Focus auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während klar definierter Verfahrenszyklen („Sprints“). Je nach Ausgestaltung kann an deren jeweiligem Ende jeweils ein funktionsfähiges (Teil-) Produkt stehen. Ziel ist eine anpassungsfähige Entwicklung, kein starrer Plan. Dementsprechend gibt es auch bei Auftragserteilung kein umfängliches Pflichtenheft, was den Start oft beschleunigt und eine dynamische Entwicklung ermöglicht.
Die Besonderheiten des Scrum-Verfahrens sollten auch im Vertrag hinreichend berücksichtigt werden. Gewöhnliche Softwareerstellungsverträge werden der agilen Softwareentwicklung in den meisten Fällen nicht gerecht, da sie weder die fortlaufende enge Zusammenarbeit noch die besondere Vertrauenssituation als wesentliche Punkte rechtlich angemessen würdigen. Ein Softwareerstellungsvertrag, der die Besonderheiten des Scrum-Verfahrens widerspiegelt, sollte insbesondere folgende Punkte speziell regeln:
- Verfahrensablauf (Ansprechpartner, „Backlogs“, Meetings)
- Abnahme des (Teil-) Produkts
- Projektkrisen/Mediation
- Exit-Szenario
Daneben sind natürlich auch weitere Regelungen zu treffen, etwa hinsichtlich der Mängelhaftung, des Umfangs der Nutzungsrechte, der Sicherung des Scource Code, der Geheimhaltung, usw. In Anbetracht der oft hohen Kosten und der Dynamik solcher Projekte ist eine sorgfältige rechtliche Umsetzung von großer Bedeutung.
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