„Gruppe“ in Firmierung einer UG unzulässig

„Gruppe“ in Firmierung einer UG unzulässig

Unternehmer sind bei der Wahl des Namens für Ihre Unternehmung grundsätzlich frei. So legt das Gesetz lediglich fest, dass die Firmierung zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen muss (§ 18 Abs. 1 HGB). Letzteres überprüfen die Handelsregister in Zweifelsfällen vor Eintragung bei der örtlichen IHK. Ist am Sitz des Unternehmens bereits ein anderes Unternehmen mit gleicher oder sehr ähnlicher Firmierung gemeldet, wird die Eintragung in der Regel abgelehnt.

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Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

Bestellt ein Kunde in einem Online-Shop ein nach seinen persönlichen Bedürfnissen individuell zusammengestelltes Produkt, steht ihm kein Widerrufsrecht zu, wenn das Produkt deshalb nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass anderweitig verkauft werden kann. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.2.2014 (Az: 23 S 111/13) entschieden.

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Entschädigung bei Internetveröffentlichung

Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien (BGH, Urt. v. 17.12.2013 – VI ZR 211/12).

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Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Wirbt ein Unternehmensmitarbeiter auf seiner privaten Facebookseite unter Angabe dienstlicher Kontaktdaten für den Kauf der Produkte seines Arbeitgebers, haftet dieser nach einem Urteil des LG Freiburg (Urt. v. 04.11.2013 – 12 O 83/13) selbst dann für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters, wenn er von dessen Tätigkeiten keine Kenntnis hat.

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Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet

Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet

Für Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen bzgl. eines für den deutschen Markt bestimmten Computerspiels ist nach einem Beschluss des OLG Schleswig vom 13.09.2013 (2 AR 28/13) grundsätzlich jedes deutsche Gericht zuständig. Der Rechteinhaber darf seine Wahl auch unter taktischen Gesichtspunkten treffen. Diese kann aber rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt, so insb. in der Absicht, den Gegner zu schädigen.

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