Um die nachfolgende Generation nicht mit hohen Schenkungs- oder Erbschaftsteuern zu belasten, entschließen sich viele Unternehmer dazu, den Generationenwechsel frühzeitig einzuleiten. Derartige Schritte sollten sorgfältig geplant werden, um die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll und bestmöglich nutzen zu können.
Im Falle von Grundstücksübertragungen sollte rechtzeitig im Vorfeld überprüft werden, ob nicht Steuerbegünstigungen in Betracht kommen. Gerade im Falle von Übertragungen auf die Kinder können die hohen Freibeträge ggf. wiederholt genutzt werden.
Die Familienstiftung dient der Erhaltung und Verwaltung von Vermögen, welches zu den vordefinierten Zielen, z.B. der Versorgung der Kinder und Enkel, eingesetzt werden soll. Die Familienstiftung empfiehlt sich u.a. dann, wenn Erbstreitigkeiten erwartet werden oder die ungewollte Verminderung des Familienvermögens zu befürchten ist.
Mittels einer Pool-Vereinbarung, mit der sich Gesellschafter zur gemeinschaftlichen Stimmrechtsausübung zusammenschließen, können u.a. die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Übertragung von Gesellschaftsanteilen geschaffen werden.
Das Steuerrecht bietet bekanntlich die Möglichkeit, einen Betriebsübergang bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen weitgehend steuerfrei gestalten zu können. Unterschätzt wird dabei oft, dass dies in den folgenden Jahren zu Einschränkungen führt, deren Nichtbeachtung zum Wegfall der Steuerverschonung führen kann.
Planung des Generationenwechsels – Nachfolgeplanung
Für die Planung des Generationenwechsels ist es nie zu früh. Das gilt sowohl im privaten wie im unternehmerischen Bereich. Hierbei kann einerseits der eigene Vermögensstatus abgesichert und andererseits die geplante Übergabe eingeleitet und noch zu Lebzeiten begleitet werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das gewünschte Ergebnis auch tatsächlich erreicht und nicht im Erbfall aufwendig ermittelt wird, was der mutmaßliche Wille zuletzt gewesen sein mag. Auch vor diesem Hintergrund sollte in regelmäßigen Abständen das Testament überprüft werden, ob die getroffenen Verfügungen so noch Bestand haben sollen oder einer veränderten Lebenssituation anzupassen sind.
Eine strukturierte Planung der Nachfolge kann zudem viel Geld sparen, wenn die steuerlichen Effekte hinreichend berücksichtigt werden (vgl. Link Unterseite Erbschaftsteuer). Hier können wir Ihnen eine umfassende Beratung bieten, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Unterstützung umfasst.
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So verstehen wir Beratung.
Transparenzregister-Pflicht ernst nehmen
Transparenzregister: gesetzliche Pflicht
In Anbetracht der auslaufenden Übergangsfrist für AGs und KGaAs wollen wir nochmals an die gesetzliche Pflicht zur Meldung zum Transparenzregister aufmerksam machen. Die Transparenzregister Pflicht betrifft nahezu alle Gesellschaften und Vereine, wobei bereits im Vereinsregister eingetragene Vereine
Steuerpflicht bei sukzessivem Verkauf einer Sammlung auf eBay
Keine Haftung für Bankkartenmissbrauch an Geldautomaten
Widersprüche zwischen elektronischer Handelsregisteranmeldung und XML-Datei
wie schriftliche Erklärungen auszulegen.