Telekommunikationsrecht
Während Festnetztelefonie weiter an Bedeutung verliert, werden andere Bereiche im Umfeld der Telekommunikation immer wichtiger:
- Mobile Abrechnungssysteme / Mobile Payment
- Lokalisierung / Location Based Services
- Apps / mobile Mehrwertdienste und andere telekommunikationsgestützte Dienste
- Shortcodes / Rufnummernblöcke
- Technische Dienstleister
- Call-Center / Customer Care
- Voice-over-IP (VoIP)
Gerade wenn mehrere Medien miteinander verbunden werden (z.B. mobiles Internet) ist die Kenntnis der aktuellen Besonderheiten in allen relevanten Bereichen wichtig. So kommt es beispielsweise im Bereich der Location Based Services ganz entscheidend darauf an, wem welche Informationen mitgeteilt werden (z.B. Service-Anbieter, andere User, Dritte), denn insoweit gelten nach § 98 TKG unterschiedliche formelle Anforderungen. Dies ist wiederum die Schnittstelle zum Datenschutz, der in diesem Zusammenhang ebenfalls eine bedeutsame Rolle spielt.
Insoweit unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der Einordnung und Prüfung neuer Projekte und Geschäftsmodelle, sondern auch bei der Verhandlung von Verträgen sowie bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Außerdem werden wir häufig schon in der Phase der Entwicklung neuer Konzepte und Dienstleistungen hinzugezogen, um – ggf. in engem Kontakt mit den betroffenen Stellen, wie der Bundesnetzagentur – rechtliche Risiken von Anfang an zu minimieren.
Speziell in diesem Umfeld ist bei der Beratung Branchenkenntnis auf neuestem Stand unerlässlich, da neben den aktuellen Gesetzen auch Branchenvereinbarungen relevant sein können. Darüber hinaus ist in vielen Fällen der Datenschutz zusätzlich zu beachten.
Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.
So verstehen wir Beratung.
Keine Mehrwertdienstenummer als Kontakt im Impressum
Keine Haftung für Hotel-WLAN
Risikosphären beim Providerwechsel
Der Kunde ist nach Beendigung eines (Flatrate‑)Vertrags lediglich zum Ersatz der tatsächlich gezogenen Nutzungen verpflichtet. Der Anbieter ist dann zur Verwendung der sog. Verkehrsdaten berechtigt.
Klingelton-Abos (AG-Berlin Mitte)
Eltern müssen von Minderjährigem abgeschlossenes Klingelton-Abo bezahlen (AG-Berlin)
Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein Handy zur Nutzung, dann müssen sie als Anschlussinhaber grundsätzlich auch die Kosten tragen, die durch ein von dem Kind bestelltes Klingelton-Abo entstehen.
Dies entschied das AG Berlin mit Urteil vom 7. August 2009 (Az. 15 C 423/08) im Falle eines Vaters welcher gegen den Mehrwertdiensteanbieter auf Rückzahlung der Abokosten geklagt hatte. Der Kläger berief sich in diesem Zusammenhang darauf, dass seine minderjährige Tochter das Abo bestellt hat, obwohl ihr dies ausdrücklich verboten war.
Handy-Ortung nur noch mit schriftlicher Einwilligung zulässig – Änderung des TKG
Dienste, bei denen Standortdaten von Mobiltelefonen an Dritte weitergegeben werden, sind ab sofort nur noch dann zulässig, wenn der Inhaber des zu ortenden Handys seine Zustimmung in schriftlicher Form gegeben hat.
Unwirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung zur Telefonwerbung
Dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 29.4.2009 (Az. 6 U 218/08) bezüglich einer Einwilligungserklärung, in der sich der Verbraucher pauschal damit einverstanden erklärte, telefonisch über „interessante Angebote“ des Anbieters selbst sowie von „Dritten und Partnerunternehmen“ informiert zu werden.