Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge Erbschaft Beratung München

Erstellung Ihrer Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen.

Durchführung von Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz für die übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte, insbesondere für Immobilien und Unternehmen, für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Strukturierung von Vermögen.

Errichtung von Stiftungen und Unterstützung bei deren Verwaltung.

Erbschaftssteuer / Vermögensnachfolge

„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“

(Peter Ustinov 1921-2004, engl. Schriftsteller u. Schauspieler)

Mit rund 7 Mrd. Euro im Jahr 2018 machte die Erbschafts- und Schenkungssteuer einen beträchtlichen Anteil am deutschen Gesamtsteueraufkommen aus. Die Tendenz ist wegen der zu erwartenden Vermögensnachfolgen eher steigend. Die Besteuerung der Vermögensnachfolge kann deshalb zu einer großen Belastung des übergegangenen Vermögens führen und nicht zuletzt den/die Vermögensnachfolger (Erben, Beschenkte usw.). in die Zwangslage versetzen, erhaltene Vermögenswerte zu veräußern, um die anfallenden Steuern zu zahlen. Leider sind davon häufig lange im Familienbesitz gehaltene Immobilien oder über Jahre und Jahrzehnte aufgebaute Unternehmen betroffen.

Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge strukturiert zu planen, um die steuerlichen Belastungen ganz zu vermeiden oder zumindest erheblich zu verringern. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen dabei sowohl zu Lebzeiten (bspw. Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen; steuerliche Optimierung von Testamenten und Erbverträgen), aber auch noch nach Eintritt des Erbfalls (bspw. Ausschlagung der Erbschaft, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen). Für die Strukturierung größerer Vermögen kann die Errichtung einer sog. Familienstiftung ein sinnvolles Vehikel sein, das sich in jüngerer Zeit einer immer größeren Beliebtheit erfreut.

Immer wieder lässt sich auch feststellen, dass Erbengemeinschaften nicht bewusst ist, eine in steuerlicher Hinsicht besondere Stellung einzunehmen, die steuerliche Folgen bis zur Erbauseinandersetzung auslöst. So sind bspw. die während der Dauer des Bestehens der Erbengemeinschaft gemeinsam erzielte Einkünfte aus dem geerbten Vermögen auch gemeinschaftlich zu deklarieren.

Unbedingt zu beachten sind zudem die bestehenden Anzeigepflichten bei Schenkungen und Vermögensübertragungen.

Unsere Kanzlei bildet die Beratungsleistungen rund um dieses Themengebiet ganzheitlich ab. Sofern erforderlich, arbeiten dabei die Steuerexperten Hand in Hand mit unseren Rechtsanwälten zusammen. Dabei verfolgen wir stets das Ziel, Ihre Vermögenswerte in Ihrem Sinne zu erhalten und für die Nachfolge nach Ihren Vorgaben optimal zu strukturieren.

 

Unser konkreter Leistungsumfang:

  • Erstellung Ihrer Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen
  • Durchführung von Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz für die übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte, insbesondere für Immobilien und Unternehmen, für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Strukturierung von Vermögen
  • Errichtung von Stiftungen und Unterstützung bei deren Verwaltung

Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.

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