Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Im entschiedenen Fall hat ein Handelsportal seinen Kunden die Möglichkeit geboten,  Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmer, insbesondere Restposten und 2. Wahl-Ware, zu handeln sowie Bezugsquellen zu recherchieren. Hierzu mussten sich die Kunden registrieren und ein monatliches Abonnement abschließen, was sie zur Zahlung von monatlich € 24,00 verpflichtete. Auf die Kostenpflichtigkeit wurde neben dem Anmeldeformular im „Kleingedruckten“ unter einer eher allgemeinen Überschrift hingewiesen.

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Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren des Verbraucher Service Bayern e.V. gegen Amazon hat das LG München I durch Beschluss vom 11.06.2013 (Az. 33 O 12678/13) entschieden, dass der Online-Versandhändler seine „PRIME-Mitgliedschaft“ nicht mit einem Button „Jetzt kostenlos testen“ anbieten darf, auch wenn die kündbare Testphase tatsächlich kostenlos ist.

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Erlaubnispflicht bei Online-Zahlungsdiensten

Erlaubnispflicht bei Online-Zahlungsdiensten

Werden im Rahmen des Angebots einer Online-Plattform auch Online-Bezahlmöglichkeiten angeboten und Zahlungen von Kunden vereinnahmt und an Dritte weitergeleitet (Dreipersonenverhältnis), sollte kritisch geprüft werden, ob hierfür eventuell eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) benötigt wird. Eine entsprechende Erlaubnispflicht könnte sich aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ergeben.

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Cloud Computing

Cloud Computing

Um den Begriff „Cloud Computing“ rechtlich greifbar zu machen, muss zunächst geklärt sein, was sich hinter diesem Schlagwort verbirgt. Eine wirklich verbindliche Definition gibt es allerdings nicht. Nach der Definition des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezeichnet der Begriff Cloud Computing jedenfalls „das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschließlich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software.“

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