Nutzung privater IT im Unternehmen - Bring your own device (BYOD)

Nutzung privater IT im Unternehmen – Bring your own device (BYOD)

Die zunehmende Verbreitung technisch hochwertiger mobiler Endgeräte wie Smartphone und Tablet-PC hat zur Folge, dass privat angeschaffte und genutzte Endgeräte von den Mitarbeitern vermehrt auch für dienstliche Zwecke genutzt werden. Nicht gleichzusetzen ist diese dienstliche Nutzung privater Geräte mit der ebenfalls weit verbreiteten Verwendung von unternehmensseitig bereitgestellten Endgeräten auch für private Zwecke oder der Nutzung des geschäftlichen Internetanschlusses bzw. der dienstlichen E-Mail Adresse für privates.

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Impressumspflicht für fremdsprachige Internetauftritte

Anbieter von Websites treffen nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zumeist umfangreiche Informationspflichten, die neben der Angabe von Name und Anschrift die Nennung zahlreicher weiterer Informationen vorsehen. Für diese Anbieterkennzeichnung hat sich der ursprünglich aus dem Presserecht stammende Begriff des Impressums eingebürgert. Auch Anbieter, die ihren Internetauftritt vollständig in einer Fremdsprache – bspw. in Englisch – gestalten, müssen ein Impressum bereitstellen, das den Anforderungen des TMG gerecht wird.

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Handel mit virtuellen Gegenständen aus Computerspielen

Der Handel mit virtuellen Gegenständen aus Online-Games ist geprägt von einem Interessenkonflikt zwischen Spieleanbietern und Spielern. Die Spieler haben einerseits Interesse an der Möglichkeit, mit dem Kauf von virtuellen Gegenständen (Items) auf den Spielverlauf Einfluss nehmen zu können. Zum anderen lässt sich durch deren Verkauf „spielerisch“ nebenbei Geld verdienen. Demgegenüber sind die Spieleanbieter aber – gerade wenn die Spiele nicht werbefinanziert sind – darauf angewiesen, selbst diese Verkäufe zu organisieren, und versuchen aus eigenem kommerziellem Interesse heraus daher oft, diesen Handel durch entsprechende Verbote in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu unterbinden.

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Verwendung von Metatags

Die Verwendung von Metatags steht in verschiedenartigen Erscheinungsformen immer wieder im Fokus gerichtlicher Entscheidungen. Metatags sind in HTML-Codes  von Websites integrierte Begriffe bzw. Informationen, die für den Leser der Website zwar unsichtbar, für Suchmaschinen aber auffindbar sind. Damit lassen bzw. ließen sich bspw. Suchanfragen mit bestimmten Keywords zu Websites leiten, indem diese bei der Trefferanzeige für das verwendete Keyword erscheinen.

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