Haftung des Host-Providers für Rechtsverletzungen der User
Anbieter von Speicherplattformen haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer User nur dann, wenn der Host-Provider zuvor auf die Rechtsverletzung hingewiesen wurde, aber dennoch zumutbare Schritte zur Vermeidung künftiger Verstöße unterlassen hat (Urteil vom 12.07.2012 – I ZR 18/11 – Rapidshare).