Rechtssicheres Online-Marketing durch Double-Opt-In Verfahren

Rechtssicheres Online-Marketing durch Double-Opt-In Verfahren

Das sog. Double-Opt-In Verfahren hat sich im täglichen Onlinegeschäft weitgehend durchgesetzt, um wettbewerbsrechtliche wie datenschutzrechtliche Vorgaben nachweisbar einzuhalten. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) nährt nun Zweifel an dieser sicher geglaubten Praxis.

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Erlaubnispflicht bei Online-Zahlungsdiensten

Erlaubnispflicht bei Online-Zahlungsdiensten

Werden im Rahmen des Angebots einer Online-Plattform auch Online-Bezahlmöglichkeiten angeboten und Zahlungen von Kunden vereinnahmt und an Dritte weitergeleitet (Dreipersonenverhältnis), sollte kritisch geprüft werden, ob hierfür eventuell eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) benötigt wird. Eine entsprechende Erlaubnispflicht könnte sich aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ergeben.

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Missbräuchlichkeit von Abmahnungen

Unternehmen, die nicht alle wettbewerbsrechtlichen Vorgaben (bspw. Informationspflichten nach dem Telemediengesetz – TMG) beachten, sind potentiell Abmahnungen ausgesetzt. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche können – im Gegensatz etwa zu vertraglichen Ansprüchen, die in aller Regel nur von den Vertragsparteien selbst geltend gemacht werden können – von einer Vielzahl von Mitbewerbern und Verbänden erhoben werden. Dieser weit gefassten Berechtigung, die einer effektiven Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht dienen soll, steht zugunsten der Abgemahnten aber auch ein Korrektiv gegenüber, von dem in der Praxis oft kein Gebrauch gemacht wird.

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