Rechtssicheres Online-Marketing durch Double-Opt-In Verfahren
Das sog. Double-Opt-In Verfahren hat sich im täglichen Onlinegeschäft weitgehend durchgesetzt, um wettbewerbsrechtliche wie datenschutzrechtliche Vorgaben nachweisbar einzuhalten. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) nährt nun Zweifel an dieser sicher geglaubten Praxis.