Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Die eigenmächtige Veröffentlichung einer persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Nachricht im Internet, insb. in sozialen Netzwerken, verletzt den Verfasser in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn weder der Inhalt der Nachricht, noch die Person des Verfassers im öffentlichen Interesse steht (OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Februar 2013 – 7 W 5/13). 

Ähnlich wie Urheberrechte (bspw. im Rahmen von Filesharing) werden auch Persönlichkeitsrechte im Internet oft verletzt. Letzteres kommt vor allem dann vor, wenn im Netz Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden, die den Boden der sachlichen Diskussion verlassen und eher die Person eines Beteiligten als die streitige Angelegenheit an sich betreffen. Im entschiedenen Fall veröffentlichte der Betroffene auf einer frei zugänglichen Onlineplattform einen Beitrag zu seiner adligen Abstammung, den ein Leser zum Anlass nahm, ihn anzuschreiben. Die darauf folgende, an ihn persönlich gerichtete und mit zahlreichen Rechtschreibfehlern behaftete Antwort stellte der Empfänger ungefragt in einer öffentlichen Gruppe in Facebook ein.

Während das Instanzgericht nach einer Abwägung der widerstreitenden Interessen noch anders entschieden hatte, bejahte das OLG Hamburg eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Briefverfassers und untersagte die Veröffentlichung.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift  „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2013, S.204 (http://www.cr-online.de/33433.htm).

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