Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa (Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung)
International tätige Unternehmen sehen sich oftmals verschiedenartigen datenschutzrechtlichen Vorgaben der einzelnen Länder ausgesetzt, in denen sie tätig sind. Dies behindert faktisch nicht nur den Wettbewerb unter den Marktteilnehmern, sondern erzeugt auch erheblichen Beratungs- und Verwaltungsaufwand.
Auf europäischer Ebene wurde bereits 1995 mit der sog. Datenschutzrichtlinie versucht, den Datenschutz europaweit zu harmonisieren. Dennoch bestehen im Datenschutz bis heute teils erhebliche Unterschiede in den Mitgliedstaaten der EU. Diese reichen von unterschiedlichen Informationspflichten bis zur konkreten Ahndung etwaiger Verstöße durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Davon abgesehen ist die Datenschutzrichtlinie – ebenso wie das Bundesdatenschutzgesetz – aufgrund der rasanten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in weiten Teilen nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend wird die Anwendung der Vorschriften in der Rechtspraxis zunehmend erschwert, was vor allem auch zu mehr Rechtsunsicherheit führt.