Unzulässige Drohung mit SCHUFA-Eintrag
Die in einer Mahnung an einen Verbraucher gerichtete Drohung mit einem Eintrag bei der SCHUFA, falls dieser eine Mobilfunkrechnung nicht begleicht, muss sich nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 9.7.2013 – I-20 U 102/12) an enge Vorgaben halten, um zulässig zu sein.