Keine Impressumpflicht für Anbieter aus Nicht-EU-Staat
Ein Diensteanbieter, der seine Angebote zwar an deutsche Nutzer richtet, seinen Sitz aber in einem Staat außerhalb der EU hat und ausschließlich dort seine Dienstleistung erbringt, muss nach Ansicht des LG Siegen (Urt. v. 9.7.2013 – 2 O 36/13) auf seiner Website keine Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG vorhalten.