Facebook-Fanpages und Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht
Das Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 (Az.: C‑210/16) kam als donnernder Paukenschlag inmitten einer schon vor dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 bereits aufgeheizten Debatte um die Reichweite des Datenschutzes. Und es wird noch weitereichende Konsequenzen haben, denn es betrifft nicht nur Facebook und seine Nutzer, sondern jeden, der nicht nur privat auf einer Social Media-Plattform eine Seite oder ein Profil betreibt.