Einmalige Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverletzungen in Handlungseinheit
Die unbefugte Verwendung von Fotos, insb. zur Illustration von Angeboten im Internet, ist ein Dauerbrenner und zeigt sich in vielen verschiedenen Variationen. Im vom OLG Frankfurt (Beschl. v. 10.7.2013 – 11 U 28/12) entschiedenen Fall hatte eine Anbieterin im Rahmen von Internetauktionen unbefugt elf fremde Produktfotos verwendet. Auf eine entsprechende Abmahnung gab sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Tatsächlich waren aber alle Fotos in den zwischenzeitlich bereits abgelaufenen Auktionen der Anbieterin auch weiterhin zu sehen. Der Rechteinhaber der Fotos mahnte sie daraufhin erneut ab und verlangte eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.000 € für jedes einzelne Foto, insgesamt also 55.000 €.