Keine öffentliche TV-Wiedergabe in einer Gaststätte bei beschränktem Personenkreis

Keine öffentliche TV-Wiedergabe in einer Gaststätte bei beschränktem Personenkreis

Eine öffentliche Wiedergabe einer Fußballsendung in einer grundsätzlich frei zugänglichen Gaststätte liegt nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 20.1.2015 – 11 U 95/14) nicht vor, wenn die Sendung tatsächlich nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

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