Keine Haftung für Bankkartenmissbrauch an Geldautomaten
Der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung des bestohlenen Karteninhabers bei Abhebungen unter Verwendung der PIN ist nach einem rechtskräftigen Urteil des OLG Frankfurt (Urt. v. 8.12.2014 – 23 U 291/13) durch einen atypischen Geschehensverlauf widerlegbar.