Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen
Verbrauchern steht nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 21.2.2013 – 4 U 135/12) auch bei Onlinekursen zur Freizeitgestaltung (hier zwecks Erlangung des Sportbootführerscheins) ein Widerrufsrecht zu, wenn der Kurs nicht an bestimmte Termine geknüpft ist, sondern über einen längeren Zeitraum genutzt werden kann.