Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation
Bestellt ein Kunde in einem Online-Shop ein nach seinen persönlichen Bedürfnissen individuell zusammengestelltes Produkt, steht ihm kein Widerrufsrecht zu, wenn das Produkt deshalb nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass anderweitig verkauft werden kann. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.2.2014 (Az: 23 S 111/13) entschieden.