Ortung von Mitarbeitern
Es gibt mittlerweile verschiedene technische Möglichkeiten, den Aufenthaltsort eines Mitarbeiters oder zurückgelegte Strecken zu ermitteln, auszuwerten und zu speichern. Sofern der betreffende Mitarbeiter über diese Datenerhebung und -speicherung informiert wurde und ihr freiwillig und nachweisbar zugestimmt hat, dürften sich datenschutzrechtlich keine Probleme ergeben. Sofern die Standortermittlung (z.B. per GPS oder Handyortung) aber verdeckt und ohne Kenntnis des Mitarbeiters – z.B. zu Kontrollzwecken – erfolgt, gibt der Gesetzgeber hier enge Voraussetzungen vor, die beachtet werden müssen.