Entschädigung bei Internetveröffentlichung
Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien (BGH, Urt. v. 17.12.2013 – VI ZR 211/12).