Unzulässige Empfehlungs-E-Mail
Die Versendung einer sog. Empfehlungs-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist nach einer Entscheidung des BGH (Urt. v. 12.9.2013 – I ZR 208/12) unzulässig.
Die Versendung einer sog. Empfehlungs-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist nach einer Entscheidung des BGH (Urt. v. 12.9.2013 – I ZR 208/12) unzulässig.
Die abwertende Bezeichnung eines Hotels mit einem satirischen Wortspiel in einem Hotelbewertungsportal kann nach Ansicht des OLG Stuttgart (Urt. v. 11.9.2013 – 4 U 88/13) eine zulässige Meinungsäußerung darstellen, wenn die Kritik insgesamt weitestgehend sachlich bleibt und nicht eine Diffamierung im Vordergrund steht.