Vertragsgestaltung bei agiler Softwareentwicklung
Im Rahmen agiler Softwareentwicklung ist bei der konkreten Vertragsgestaltung besondere Sorgfalt angebracht, da sich die Zusammenarbeit in diesem Bereich meist nicht ohne weiteres klar einem bestimmten Vertragstyp zuordnen lässt. Dem Vertragstyp kommt indes schon allein deshalb erhebliche Bedeutung zu, als sich unter anderem die Ansprüche bei mangelhafter Vertragsausführung (Gewährleistungsansprüche) je nach rechtlicher Einordnung des Vertrages teils stark unterscheiden.