Volkszählungsurteil

Gewissermaßen als „Geburtsstunde des modernen Datenschutzrechts“ kann das sog. „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1983 gesehen werden. Mit dieser Entscheidung konstituierte das BVerfG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht leitete dieses Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab. Es gewährleistet die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Lies Mehr