Unzulässige Empfehlungs-E-Mail
Die Versendung einer sog. Empfehlungs-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist nach einer Entscheidung des BGH (Urt. v. 12.9.2013 – I ZR 208/12) unzulässig.
Die Versendung einer sog. Empfehlungs-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist nach einer Entscheidung des BGH (Urt. v. 12.9.2013 – I ZR 208/12) unzulässig.