Irreführende Auswahl von Kundenbewertungen
Bedient sich ein Unternehmen zur Bewerbung seines Angebots Kundenbewertungen, sollten diese nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (Urt. v. 19.2.2013 – I-20 U 55/12) ein neutrales und unverzerrtes Bild der abgegebenen Meinungen wiederspiegeln. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Irreführung.