Einschränkung der Bindungswirkung eines Angebots auf eBay
Der Abschluss eines Kaufvertrags richtet sich auch im Rahmen einer Auktion auf eBay nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 145 ff. BGB. Die Bindungswirkung eines Angebots kann nach Ansicht des OLG Düsseldorf (Urt. v. 11.10.2013 – I-22 U 54/13) daher grundsätzlich ohne weiteres ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wie etwa durch eine auflösende Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt. Die AGB von eBay stehen dem nicht entgegen.