Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren des Verbraucher Service Bayern e.V. gegen Amazon hat das LG München I durch Beschluss vom 11.06.2013 (Az. 33 O 12678/13) entschieden, dass der Online-Versandhändler seine „PRIME-Mitgliedschaft“ nicht mit einem Button „Jetzt kostenlos testen“ anbieten darf, auch wenn die kündbare Testphase tatsächlich kostenlos ist. Diese Bewerbung sei insoweit irreführend für den Verbraucher, als die Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werde, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das werde aus dem Button-Text in Verbindung mit den weniger deutlich hervorgehobenen, gesondert dargestellten Konditionen nicht hinreichend deutlich. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Für Online-Anbieter, die ihren Kunden einen kostenfreien Testzeitraum gewähren, ist daher darauf zu achten, dass sie unmissverständlich auf die Kosten hinweisen, wenn der Testzeitraum automatisch in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis überführt wird. Wird dies nicht beachtet, kann das u.a. zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs führen.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns hier unverbindlich.