Zulässige Hotelbewertung – Hühnerstall
Die abwertende Bezeichnung eines Hotels mit einem satirischen Wortspiel in einem Hotelbewertungsportal kann nach Ansicht des OLG Stuttgart (Urt. v. 11.9.2013 – 4 U 88/13) eine zulässige Meinungsäußerung darstellen, wenn die Kritik insgesamt weitestgehend sachlich bleibt und nicht eine Diffamierung im Vordergrund steht.
Bewertungsportale stehen unter verschiedenen Blickwinkeln wiederholt im Fokus der Gerichte. Im vorliegenden Fall wehrte sich der Betreiber eines Hotels mit dem Namen „Landhotel Hühnerhof“ gegen den negativen Eintrag eines Hotelgasts in einem Hotelbewertungsportal („Nicht Hühnerhof sondern Hühnerstall“). Auf Nachfrage des Portalbetreibers bestätigte der Hotelgast seinen Eintrag vollumfänglich, woraufhin der Eintrag nicht gelöscht wurde.
Das OLG Stuttgart bestätigte das Urteil der Vorinstanz, das sowohl Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche des Hotelbetreibers gegen das Portal abgelehnt hatte.
Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2013, S.273 (http://www.cr-online.de/34448.htm).
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